Es gelten die AGB des Registrierungszeitpunkts. Diese Version der AGB gilt nur für Registrierungen vor dem 27.01.2015.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der GapFish GmbH für Teilnehmer an Umfragen über die Panelgemeinschaft „entscheiderclub.de“

1. Betreiber der Panelgemeinschaft entscheiderclub.de

EntscheiderClub ist eine Gemeinschaft von Teilnehmer/innen an Umfragen aus der Markt- und Meinungsforschung. Betreiber der Plattform ist die

GapFish GmbH
Uhlandstraße 175
10719 Berlin
E-Mail: info@gapfish.com

2. Teilnahmevoraussetzungen

Allen natürlichen Personen, die das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben, steht die Möglichkeit der Teilnahme beim EntscheiderClub zu. Minderjährige benötigen zur Teilnahme die Zustimmung ihrer Eltern. Davon ausgenommen sind Personen, die im Bereich der Marktforschung, Marketing, Werbung oder ähnlichen Bereichen beschäftigt sind. Jeder Teilnehmer darf sich nur ein mal registrieren. Die Beendigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. Dafür genügt eine Mitteilung in Textform. Ein Anspruch eines Teilnehmers auf die Teilnahme an Umfragen besteht nicht. Ebenso wenig besteht ein Anspruch des Panelbetreibers auf Teilnahme des Teilnehmers an einer Umfrage.

3. Datenschutz

Personenbezogenen Daten und Angaben, die zur Einladung zu Markt- und Meinungsforschungsumfragen und zu deren Vergütung erforderlich sind, werden – wie in der Datenschutzerklärung beschrieben – erhoben, verarbeitet und genutzt. Dies gilt auch für besonders sensible Arten personenbezogener Daten. Diese Einwilligung kann insbesondere durch Löschung des Teilnehmerkontos jederzeit widerrufen werden. Damit erlischt gleichzeitig die Zugangsberechtigung bei entscheiderclub.de.

Durch die Registrierung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis dafür, in Zukunft unverbindlich durch GapFish per E-Mail zu Umfragen eingeladen zu werden. GapFish darf diese E-Mail-Adresse auch für allgemeine Benachrichtigungen im Zusammenhang mit dem EntscheiderClub nutzen, beispielsweise für Newsletter. Eine Weitergabe der E-Mail-Adresse an Dritte, insbesondere zum Zwecke der Ansprache zu Vermarktungszwecken, ist ausgeschlossen.

4. Pflichten des Teilnehmers der Panelgemeinschaft

Der Teilnehmer der Panelgemeinschaft ist jederzeit verpflichtet, nach bestem Wissen wahrheitsgemäße Angaben zu machen, sowohl bei der Registrierung als auch in den Umfragen. Werden vorsätzlich falsche Angaben gemacht, so kann der Teilnehmer von der Panelgemeinschaft ausgeschlossen werden.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Angaben zu seiner Person in seinem persönlichen Login-Bereich jederzeit aktuell zu halten. Davon umfasst sind der Name, die Adresse, die E-Mail-Adresse und die Bankverbindung, über die die Vergütung gezahlt werden soll. Alternativ können die Angaben GapFish auch auf anderem Wege mitgeteilt werden (z.B. per E-Mail).

Für Auszahlungen, die aufgrund falscher Angaben bei der Bankverbindung verloren gehen, oder für Kosten, die dadurch entstehen, haftet der Teilnehmer.

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, Informationen und Material (Abbildungen, Fragen, Texte, Formulierungen, Vorlagen), das ihm bei der Teilnahme an Umfragen zur Kenntnis gelangt, vertraulich zu behandeln, d.h. nicht zu speichern oder an Dritte weiterzugeben. Verletzt der Teilnehmer diese Pflicht, so macht er sich schadensersatzpflichtig. Außerdem kann er in diesem Fall von der weiteren Teilnahme an Umfragen ausgeschlossen werden.

5. Vergütung bzw. Incentives

Für die Teilnahme an einer Umfrage kann GapFish eine Vergütung anbieten (sog. Incentives), die sich in der Regel an der Länge der Befragung orientiert. Die jeweilige Höhe der Vergütung wird in der Einladung genannt. Der Teilnehmer an der Panelgemeinschaft kann bei jeder Umfrage, zu der er eingeladen wird, frei entscheiden, ob er teilnehmen möchte oder nicht. Ein Anspruch auf die Incentive kann nur dann entstehen, wenn der Teilnehmer ordnungsgemäß an der Umfrage teilgenommen hat, also die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet hat. Unterbricht der Teilnehmer die Beantwortung der Umfrage vor deren Ende, so entsteht kein Anspruch auf die Vergütung. Am Ende der Umfrage wird der Teilnehmer über die Gutschrift der Incentive benachrichtigt. Erst mit dieser Benachrichtigung entsteht der Anspruch auf Gutschrift der Incentive.

Die Teilnehmer können sich die angesammelten Incentives jeweils zum Beginn des Folgemonats automatisch auszahlen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Auszahlungsgrenze von 10 Euro bzw. 10 CHF bis zum letzten Kalendertag des Monates erreicht und gültige Bankdaten im IBAN/BIC-Format im Nutzerkonto eingetragen wurden. Sollte GapFish alternative Incentives anbieten, z.B. Gutscheine, so können diese anstelle von Bargeld gewählt werden.

Die ordnungsgemäße Versteuerung der erworbenen Incentives obliegt jedem Teilnehmer selbst.

Im Fall der Beendigung der Mitgliedschaft durch GapFish (außer wegen Inaktivität) werden alle bis zu diesem Zeitpunkt gutgeschriebenen und noch nicht ausgezahlten Incentives auf das vom Teilnehmer benannte Konto überwiesen, wenn die Summe dieser Incentives 1,00 Euro bzw. 1,00 CHF übersteigt. Ansonsten verfallen die Incentives.

Im Fall der Beendigung der Mitgliedschaft durch den Teilnehmer werden alle bis zu diesem Zeitpunkt gutgeschriebenen und noch nicht ausgezahlten Incentives auf das vom Teilnehmer benannte Konto überwiesen, sofern sie mehr als 10 Euro bzw. 10 CHF betragen. Ansonsten verfallen die Incentives.

Der Panelteilnehmer ist dafür verantwortlich, dass dem Betreiber der Panelgemeinschaft korrekte Angaben zur Bankverbindung vorliegen. Für Auszahlungen, die aufgrund einer falschen Angabe der Bankverbindung verloren gehen, haftet der Teilnehmer an der Panelgemeinschaft. Eine Bankverbindung darf grundsätzlich nur einmal im Panel hinterlegt werden. GapFish ist darüber hinaus berechtigt, eine Auszahlung von Incentives auf Bankverbindungen zu verweigern, welche binnen der letzten 3 Jahre vor der Auszahlung durch einen anderen Teilnehmer genutzt wurden, selbst wenn dessen Mitgliedschaft geendet hat.

6. Inaktivität

Sollte sich ein Mitglied mehr als 9 Monate lang nicht einloggen und an keiner Umfrage teilnehmen, so zählt er als inaktiv und GapFish versendet eine Erinnerungsmail und fordert das Mitglied darin auf, sich einzuloggen. Geschieht dies in den folgenden 3 Monaten nicht und bleibt das Mitglied weiterhin inaktiv (d.h. es nimmt an keiner Umfrage teil), so wird das Konto deaktiviert und die gesamten angesammelten Incentives verfallen.

7. Freunde empfehlen (Tell-A-Friend-Programm)

Der EntscheiderClub hat das Tell-A-Friend Programm eingerichtet, in dessen Rahmen Teilnehmer neue Teilnehmer werben können und dafür eine Vergütung erhalten. Die Höhe der Vergütung wird vom EntscheiderClub festgelegt und auf der Website bekannt gegeben.

Ein neuer Teilnehmer gilt als geworben, wenn er sich unter Verweis auf den werbenden Teilnehmer bzw. unter Verwendung des persönlichen Werbelinks, den er per E-Mail oder über Facebook oder Twitter erhalten hat, anmeldet und an der ersten Umfrage teilnimmt. Dabei müssen jedoch sowohl die persönlichen Daten wahrheitsgemäß angegeben worden sein sowie die Umfrage ordnungsgemäß durchgeführt worden sein.

Die Gutschrift wird automatisch dem Nutzerkonto des werbenden Teilnehmers gutgeschrieben.

Aus technischen Gründen kann die über Facebook oder Twitter geworbene Person nur als anonyme Anmeldung gelistet werden, sodass eine offensichtliche Zuordnung von unserer Seite nicht möglich ist. Auf die Tell-A-Friend-Gutschrift hat dies jedoch keinen Einfluss.

8. Wechsel des Betreibers der Panelgemeinschaft

Der Betreiber der Panelgemeinschaft EntscheiderClub behält sich das Recht vor, die Panelgemeinschaft EntscheiderClub auf einen anderen Betreiber zu übertragen. Mit der Registrierung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis dazu, dass seine Rechte und Pflichten als Teilnehmer auf einen anderen Betreiber übergehen können, sofern die Rechte und Pflichten sich dadurch nicht zuungunsten des Teilnehmers verändern. Er erklärt sein Einverständnis auch dazu, dass sämtliche Daten und Angaben, insbesondere die im Rahmen der Registrierung und von Umfragen erhoben wurden, in einem solchen Fall auf den anderen Betreiber übertragen werden. Auch nach Übertragung der Panelgemeinschaft darf diese nur zum Zwecke der Markt- und Meinungsforschung betrieben werden.
Vor Übertragung der Panelgemeinschaft wird der Betreiber die Teilnehmer rechtzeitig über die geplante Maßnahme in Kenntnis setzen. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, seine oben erklärte Einwilligung schriftlich gegenüber dem Betreiber zu widerrufen.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz des Betreibers der Panelgemeinschaft. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der entfallenen Bestimmung gewollten wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.

Stand 10.07.2023